EU-Sanktionen und Embargos
EU-Sanktionen und Embargos verpflichten Exporteure zu aktivem Sanktionslisten-Screening aller Geschäftspartner. Fehler können zu erheblichen Strafen führen.
Was sind EU-Sanktionen?
EU-Sanktionen sind restriktive Maßnahmen der Europäischen Union gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Länder. Sie können Einreiseverbote, Vermögenssperrungen und Handelsverbote umfassen. Für exportierende Unternehmen sind besonders Güterembargos und Transaktionsverbote relevant.
Die konsolidierte EU-Sanktionsliste (Consolidated List) enthält alle sanktionierten natürlichen und juristischen Personen. Sie wird regelmäßig aktualisiert — bei neuen Sanktionspaketen teils täglich.
Russland-Sanktionen (14+ Pakete)
Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 hat die EU mehr als 14 Sanktionspakete verabschiedet. Sie betreffen:
- Direktes Exportverbot für Dual-Use-Güter nach Russland
- Erweitertes Güterembargo (Schlüsseltechnologien, Elektronik)
- Verbote für Neuinvestitionen in bestimmten russischen Sektoren
- Umgehungsverbote über Drittländer (Anti-Circumvention)
- Sanktionierung russischer Banken und Unternehmen
Sanktionslisten-Screening — Pflicht für alle Exporteure
Jeder Exporteur ist verpflichtet, Kunden, Lieferanten, Vermittler und Endabnehmer gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste zu prüfen — vor jedem Geschäftsabschluss und vor jeder Lieferung. Eine einmalige Prüfung bei Vertragsschluss reicht nicht aus, da Listen täglich aktualisiert werden.
Der ExportKontrollManager führt das Screening automatisch durch, inkl. Fuzzy-Matching für Namensähnlichkeiten und Aliase.
Weitere wichtige Embargoländer
Neben Russland bestehen EU-Embargos u. a. gegenüber: Iran, Nordkorea, Myanmar, Belarus, Syrien, Sudan und weiteren Ländern. Die Reichweite der Beschränkungen variiert stark — von umfassenden Waffenembargos bis zu sektorspezifischen Güterverboten.