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AWG und AWV — Deutsches Außenwirtschaftsrecht

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bilden das nationale Fundament der deutschen Exportkontrolle — ergänzend zur EU-Dual-Use-Verordnung.

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in der Fassung vom 6. Juni 2013 (zuletzt geändert durch die Novelle 2024) bildet die Ermächtigungsgrundlage für alle deutschen Exportbeschränkungen. Es definiert die Grundsätze des freien Außenwirtschaftsverkehrs und die Einschränkungsmöglichkeiten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Gemeinen Sicherheit und der auswärtigen Interessen.

Zentrale Strafvorschrift: § 17 AWG regelt die Ahndung von Exportverstößen. Seit der AWG-Novelle 2024 wurden die Strafobergrenzen erheblich verschärft: bis zu 1 Million Euro Bußgeld und bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei vorsätzlichen Verstößen.

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die AWV (Außenwirtschaftsverordnung) konkretisiert das AWG auf Verordnungsebene. Sie enthält die deutschen Ergänzungslisten (Teil I und II der Ausfuhrliste) sowie spezifische Genehmigungspflichten, die über die EU-Dual-Use-Verordnung hinausgehen.

Die Ausfuhrliste der AWV gliedert sich in:

  • Teil I, Abschnitt A: Rüstungsgüter (Ergänzung zur EU-Gemeinschaftsliste)
  • Teil I, Abschnitt B: Nationale Ergänzungen zur EU-Dual-Use-Liste
  • Teil I, Abschnitt C: Weitere kontrollierte Güter

AWG-Novelle 2024 — Was hat sich geändert?

  • Erhöhung der Bußgeldobergrenze auf 1 Mio. Euro
  • Verlängerung der Verjährungsfristen bei schweren Verstößen
  • Erweiterte Meldepflichten für bestimmte Güterarten
  • Stärkung der BAFA-Prüfbefugnisse
  • Neue Sorgfaltspflichten bei Russland-Sanktionsumgehung

Aufbewahrungspflichten nach AWG § 23

§ 23 AWG verpflichtet Exporteure zur Aufbewahrung aller exportrelevanten Unterlagen für mindestens 10 Jahre. Dazu gehören: Ausfuhranmeldungen, Endverbleibserklärungen (EUC), Sanktionslisten-Screeningprotokolle, Güterklassifizierungsnachweise und Genehmigungsunterlagen.

Der ExportKontrollManager gewährleistet die rechtskonforme elektronische Aufbewahrung aller relevanten Dokumente mit unveränderlichem Zeitstempel.